![]() |
Kontaktadressen ... |
E-Mail Büro E-Mail an Webmaster |
PDS-Kreisverband Essen: www.pds-essen.de |
24. September 2001
Auch für Sozialhilfeempfänger mehr Kindergeld! |
Übersicht |
Die Kindergelderhöhung um 30 DM für das erste und zweite Kind soll für die Ärmsten der Armen nicht gelten. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Kindergelderhöhung ab 1.1. 2002 sieht bei Sozialhilfebezieher/innen eine Anrechnung der Erhöhung auf die Sozialhilfe vor. "Während Spitzenverdiener über die Steuerfreibeträge locker bis zu 50 DM mehr haben, können die vielen alleinerziehenden Mütter, die von der Sozialhilfe leben müssen, in die Röhre gucken," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Das können wir nicht nachvollziehen."
Für die nächste Ratssitzung hat die PDS-Gruppe deshalb einen Antrag gestellt, in dem
"Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 2 BSHG)," so Gabriele Giesecke weiter. "Die Anrechnung der Kindergelderhöhung führt faktisch aber zur weiteren Ausgrenzung von Sozialhilfeempfänger/innen. Die Sozialhilfe-Regelsätze für Kinder liegen ohnehin weit unter dem tatsächlichen Bedarf." Sie betragen für Kinder bis 7 Jahre 281 DM (sofern sie bei zwei Elternteilen leben) bzw. 309 DM (für Alleinerziehende), von 8 bis 14 Jahre 365 DM und von 15 bis 18 Jahre 505 DM. Realistische Schätzungen der Wohlfahrtsverbände gehen von Erziehungskosten von 710 DM bis 820 DM aus.
Auch die letzte Kindergelderhöhung sollte auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Dies wurde nach erheblicher Kritik in letzter Minute im Gesetz korrigiert. Bleibt es diesmal dabei, würde sich die rot-grüne Regierungskoalition selbst Lügen strafen. In der Begründung des "Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung" heißt es, die "Leistung der Familien" müsse "eine realistische Würdigung durch Staat, Wirtschaft und Gesellschaft erfahren". Das gilt anscheinend nicht für alle.